Unser Management

Orth & Kellenberger zählt zu den führenden Unternehmen, das sämtliche Bereiche im IT-, Marketing- und Consultingsektor abdeckt.

Wir vereinen die Dynamik internationaler Märkte mit der langfristigen Vision unserer Gründerfamilie, die bis heute maßgeblich die strategische Ausrichtung unseres Unternehmens prägt.

Die Familie Orth hält mit ca. 80% die Mehrheit der Unternehmensanteile. So stellen wir sicher, dass die über Generationen weitergegebenen Werte auch zukünftig unser Unternehmen prägen.

Denn das Familienerbe bindet uns an einen moralischen und ethischen Verhaltenskodex, der uns dazu verpflichtet, Verantwortung für unsere Mitarbeiter, unsere Partner, die Umwelt und die Gesellschaft zu übernehmen.

Organe

Aufgrund der Unternehmensform unserer zentralen Gesellschaft – der Orth-Kellenberger Group KG – unterliegen wir keinen Vorschriften in Bezug auf unsere Organe, wie u.a. dem deutschen Aktienrecht.

Trotzdem sind wir uns unserer Pflicht gegenüber unseren Investoren und Gesellschaftern, die nicht zur Familie Orth gehören, bewusst. Deswegen verfügt unser Unternehmen über ein dualistisches System. Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden unsere zentralen Organe.

Die Gründerfamilie, als Haupteigentümerin der Unternehmensgruppe, hat ein zusätzliches Gremium etabliert: den Familienrat. Dieses Organ vertritt die unternehmerischen Interessen der Familiengemeinschaft Orth, und übernimmt beratende sowie überwachende Aufgaben gegenüber dem Aufsichtsrat. Darüber hinaus wählt der Familienrat einen Vertreter aus seinen Reihen in den Aufsichtsrat.

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Leitung des Unternehmens. Als Gremium vertritt die Geschäftsführung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Geschäftsführung informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Themen.

Die Rechte und Pflichten der Geschäftsführung sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Weitere Einzelheiten der Zusammenarbeit in der Geschäftsführung regelt die vom Aufsichtsrat genehmigte Geschäftsordnung. Die Geschäftsführung stellt die Quartals- und Jahresabschlüsse auf und besetzt personelle Schlüsselpositionen im Unternehmen. 

Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen der Geschäftsführung bedürfen (aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund der Geschäftsordnung) der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

Dem Aufsichtsrat obliegen die Bestellung und Abberufung sowie Überwachung und Beratung der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die Risikolage des Unternehmens. Zudem stimmt er mit dem Aufsichtsrat die (vom Familienrat vorgegebene) Unternehmensstrategie und deren Umsetzung ab. Ebenso legt die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat die Quartals- und Jahresabschlüsse vor. Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen der Geschäftsführung bedürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund der Geschäftsordnung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss regeln neben den Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats die Verantwortlichkeiten innerhalb des Aufsichtsrats sowie das Prozedere der Sitzungen und Beschlussfassungen.

Der Aufsichtsrat von Orth & Kellenberger besteht aktuell aus drei Mitgliedern und wird zu 2/3 mit Vertretern der Anteilseigner:innen und 1/3 mit Vertretern des Familienrats besetzt. Die Aufsichtsratsmitglieder werden in der Regel für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die nächste turnusmäßige Aufsichtsratswahl findet im Jahr 2029 statt.

Dem Familienrat obliegen die Überwachung und Beratung des Aufsichtsrats. Der Familienrat erhält vom Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend Berichte über die Führung durch den Vorstand, die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die Risikolage des Unternehmens. Er legt die strategische Grundausrichtung der Gesellschaften fest und nimmt die unternehmerischen Interessen der Familiengemeinschaft Orth wahr.  Aus seiner Mitte entsendet er Vertreter, die 1/3 des Aufsichtsrates ausmachen. 

Die Rechte und Pflichten des Familienrats sind in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Die Geschäftsordnungen für den Familienrat und den Prüfungsausschuss regeln neben den Aufgaben und Zuständigkeiten des Familienrats die Verantwortlichkeiten innerhalb des Familienrats sowie das Prozedere der Sitzungen und Beschlussfassungen.

Der Familienrat besteht aus Mitgliedern der Familiengemeinschaft Orth. Die Familienratsmitglieder werden in der Regel für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die nächste turnusmäßige Familienratswahl findet im Jahr 2025 statt.

Die Hauptversammlung (oder auch „Gesellschafterversammlung“) ist eine Versammlung aller Gesellschafter und mit der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) vergleichbar.  Sie ist das Organ, in dem Geselschafter:innen ihre wichtigsten Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen und ihr Stimmrecht ausüben.  Grundsätzlich gewährt jeder Anteil das gleiche Stimmrecht (1 Anteil = 1 Stimme).

Orth & Kellenberger hält ihre ordentliche Hauptversammlung innerhalb der ersten drei Monate jedes Geschäftsjahres ab. Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Gewinnverwendung des Vorjahres, die Entlastung der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats und des Familienrats. Sie entscheidet über Satzungs­änderungen, über Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung oder –herabsetzung, sowie über die Bestellung der Abschlussprüfenden. Zudem wählt die Hauptversammlung die Vertretenden der Anteilseigner:innen im Aufsichtsrat und die Vertretenden der Familiengemeinschaft Orth im Familienrat. 

Die Einladung zur Hauptversammlung zusammen mit der Tagesordnung wird vom Vorstand an alle im Handelsregister eingetragenen Gesellschafter:innen aller Orth & Kellenberger-Gesellschaften übersandt. 

Teilnahmeberechtigt an der Hauptversammlung sind alle Geschellschafter:innen, die am Tag der Hauptversammlung im Handelsregister in einer der Orth & Kellenberger-Gesellschaften sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Gesellschafter:innen, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, können eine Vereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Die Anmeldung kann über die Internetseite der Gesellschaft durch Nutzung eines passwortgeschützten Internetportals der Gesellschaft („Shareholder-Portal“) erfolgen. Gesellschafter:innen, die sich über das Shareholder-Portal anmelden, haben die Möglichkeit, sich die Eintrittskarte selbst auszudrucken, sowie Vollmacht und Weisungen online noch bis zum Ende der Generaldebatte zu ändern. 

Die gesamte Hauptversammlung wird live und im vollen Umfang über das Shareholder-Portal im Internet übertragen. Die von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse sowie die Rede und Präsentation des Vorstands werden unverzüglich im Shareholder-Portal veröffentlicht. 

Geschäftsführung

TobiasHitzenauer

Tobias Hitzenauer

Vorsitzender der Geschäftsführung

CEO Group / CEO InnWert
lukianmarkl

Lukian Markl

Mitglied der Geschäftsführung

COO Group / CEO LTM Group
jedidjahorth

Jedidjah Orth

Mitglied der Geschäftsführung

CFO Group / COO Konzern / CEO Holding / CFO Non-Profit

Aufsichtsrat

StefanieHitzenauer

Stefanie Hitzenauer

Vorsitzende des Aufsichtsrates

mariamorth

Mariam Orth

Mitglied des Aufsichtsrates

christophorth

Christoph Orth

Mitglied des Aufsichtsrats