Unser Management

Kurze Wege, flache Hierarchien

Klare Strukturen in der Unternehmensführung bieten persönlich und fachlich die richtigen Ansprechpartner

Seit 1957 ist die Gründerfamilie Haupteigentümerin und das bereits in 3. Generation

Die Familie Orth hält die Mehrheit der Unternehmensanteile. So stellen wir sicher, dass die über Generationen weitergegebenen Werte auch zukünftig unser Unternehmen prägen.

Denn das Familienerbe bindet uns an einen moralischen und ethischen Verhaltenskodex, der uns dazu verpflichtet, Verantwortung für unsere Mitarbeiter, unsere Partner, die Umwelt und die Gesellschaft zu übernehmen.

Unsere Organe

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die zentralen Organe von Orth & Kellenberger.

Aufgrund der Unternehmensform unserer zentralen Gesellschaft – der Orth & Cie. KG – unterliegen wir keinen Vorschriften in Bezug auf unsere Organe, wie u.a. dem deutschen Aktienrecht.

Trotzdem sind wir uns unserer Pflicht gegenüber unseren Investoren und Gesellschaftern, die nicht zur Familie Orth gehören, bewusst. Deswegen verfügt unser Unternehmen über ein dualistisches System. Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden unsere zentralen Organe.

Da die Gründerfamilie, mit ca 80% Anteil, Haupteigentümerin ist, existiert noch ein weiteres Organ: der Familienrat. Er nimmt die unternehmerischen Interessen der Familiengemeinschaft Orth wahr und ist für die Beratung und Überwachung des Aufsichtsrats zuständig. Zudem wählt er einen Vertreter aus seiner Mitte in den Aufsichtsrat.

Der Vorstand ist verantwortlich für die Leitung des Unternehmens. Als Gremium vertritt der Vorstand die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Themen.

Die Rechte und Pflichten des Vorstands sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Weitere Einzelheiten der Zusammenarbeit im Vorstand regelt die vom Aufsichtsrat genehmigte Geschäftsordnung. Der Vorstand stellt die Quartals- und Jahresabschlüsse auf und besetzt personelle Schlüsselpositionen im Unternehmen. 

Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands bedürfen (aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund der Geschäftsordnung) der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

Dem Aufsichtsrat obliegen die Bestellung und Abberufung sowie Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Führung der Geschäfte. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die Risikolage des Unternehmens. Zudem stimmt er mit dem Aufsichtsrat die (vom Familienrat vorgegebene) Unternehmensstrategie und deren Umsetzung ab. Ebenso legt der Vorstand dem Aufsichtsrat die Quartals- und Jahresabschlüsse vor. Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands bedürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund der Geschäftsordnung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss regeln neben den Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats die Verantwortlichkeiten innerhalb des Aufsichtsrats sowie das Prozedere der Sitzungen und Beschlussfassungen.

Der Aufsichtsrat von Orth & Kellenberger besteht aktuell aus drei Mitgliedern und wird zu 2/3 mit Vertretern der Anteilseigner:innen und 1/3 mit Vertretern des Familienrats besetzt. Die Aufsichtsratsmitglieder werden in der Regel für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die nächste turnusmäßige Aufsichtsratswahl findet im Jahr 2026 statt.

Dem Familienrat obliegen die Überwachung und Beratung des Aufsichtsrats. Der Familienrat erhält vom Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend Berichte über die Führung durch den Vorstand, die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die Risikolage des Unternehmens. Er legt die strategische Grundausrichtung der Gesellschaften fest und nimmt die unternehmerischen Interessen der Familiengemeinschaft Orth wahr.  Aus seiner Mitte entsendet er Vertreter, die 1/3 des Aufsichtsrates ausmachen. 

Die Rechte und Pflichten des Familienrats sind in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Die Geschäftsordnungen für den Familienrat und den Prüfungsausschuss regeln neben den Aufgaben und Zuständigkeiten des Familienrats die Verantwortlichkeiten innerhalb des Familienrats sowie das Prozedere der Sitzungen und Beschlussfassungen.

Der Familienrat besteht aus Mitgliedern der Familiengemeinschaft Orth. Die Familienratsmitglieder werden in der Regel für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die nächste turnusmäßige Familienratswahl findet im Jahr 2025 statt.

Die Hauptversammlung (oder auch „Gesellschafterversammlung“) ist eine Versammlung aller Gesellschafter und mit der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) vergleichbar.  Sie ist das Organ, in dem Geselschafter:innen ihre wichtigsten Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen und ihr Stimmrecht ausüben.  Grundsätzlich gewährt jeder Anteil das gleiche Stimmrecht (1 Anteil = 1 Stimme).

Orth & Kellenberger hält ihre ordentliche Hauptversammlung innerhalb der ersten drei Monate jedes Geschäftsjahres ab. Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Gewinnverwendung des Vorjahres, die Entlastung des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Familienrats. Sie entscheidet über Satzungs­änderungen, über Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung oder –herabsetzung, sowie über die Bestellung der Abschlussprüfenden. Zudem wählt die Hauptversammlung die Vertretenden der Anteilseigner:innen im Aufsichtsrat und die Vertretenden der Familiengemeinschaft Orth im Familienrat. 

Die Einladung zur Hauptversammlung zusammen mit der Tagesordnung wird vom Vorstand an alle im Handelsregister eingetragenen Gesellschafter:innen aller Orth & Kellenberger-Gesellschaften übersandt. 

Teilnahmeberechtigt an der Hauptversammlung sind alle Geschellschafter:innen, die am Tag der Hauptversammlung im Handelsregister in einer der Orth & Kellenberger-Gesellschaften sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Gesellschafter:innen, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, können eine Vereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Die Anmeldung kann über die Internetseite der Gesellschaft durch Nutzung eines passwortgeschützten Internetportals der Gesellschaft („Shareholder-Portal“) erfolgen. Gesellschafter:innen, die sich über das Shareholder-Portal anmelden, haben die Möglichkeit, sich die Eintrittskarte selbst auszudrucken, sowie Vollmacht und Weisungen online noch bis zum Ende der Generaldebatte zu ändern. 

Die gesamte Hauptversammlung wird live und im vollen Umfang über das Shareholder-Portal im Internet übertragen. Die von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse sowie die Rede und Präsentation des Vorstands werden unverzüglich im Shareholder-Portal veröffentlicht. 

Vorstand

Mariam Orth

Mariam Orth (*1968) ist seit Juli 2021 Mitglied des Vorstands bei Orth & Kellenberger

In Ihrer Jugend besuchte sie das städtische Gymnasium Georgianum in Vreden. Da ihr größtes Interesse die Rechtswissenschaft war, vertiefte sie ihr Wissen nach dem Schulbesuch in diesem Bereich. Über die Jahre hinweg sammelte sie viele Erfahrungen in der Rechtswissenschaft, Personalführung und der Buchhaltung. Seit Juni 2014 legt sie als Teil des Familienrates die Firmenstrategie fest. Seit Juli 2021 ist sie Teil des Vorstands. Seit Dezember 2023 ist sie Vorstandsvorsitzende (CEO) der Firma.

In ihrer Freizeit engagiert sie sich ehrenamtlich für Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind und bietet Ihnen, zusammen mit der Familie im Rahmen der Orth & Kellenberger Organisation Lebenshilfe.

Jedidjah Orth

Jedidjah Orth (*1996) ist seit Januar 2020 Mitglied des Vorstands bei Orth & Kellenberger

Der Enkel der Unternehmensgründerin verfügt über 10 Jahre Erfahrung in der IT- & Marketingbranche. Nach seiner akademischen Ausbildung in den Bereichen Informatik und Elektrotechnik war er über mehrere Jahre in international ausgerichteten Firmen tätig. Seit 2014 bietet er im Familienunternehmen Marketing-Dienstleistungen an. 2015 gründet er orkenet und legte damit ein Teil des Fundaments des heutigen Unternehmens.

In seiner Freizeit engagiert er sich ehrenamtlich, um Menschen, mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen zu helfen. Zudem bietet er zusammen mit der Familie im Rahmen der Orth & Kellenberger Organisation Lebenshilfe für Menschen.

Aufsichtsrat

Tobias Hitzenauer

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Stefanie Hitzenauer

Mitglied des Aufsichtsrates

Christoph Orth

Mitglied des Aufsichtsrats